I. Status der Gemeinschaftsschule innerhalb der Berliner Schullandschaft
1. Wie wird Ihre Partei im Falle eines Wahlsieges die Berliner Gemeinschaftsschulen weiter fördern?
Antwort:
Ziel der LINKEN ist es, die Gemeinschaftsschulen als die, das Berliner Schulsystem prägende, inklusive Regelschule zu etablieren. Dazu sollen folgende Eckpunkte für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen in der nächsten Legislaturperiode und darüber hinaus eine Rolle spielen:
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Gemeinschaftsschule als schulstufenübergreifende Regelschule im Schulgesetz festschreiben, die den Weg zu einem nicht gegliederten Schulwesen öffnet
- Aktivitäten, insbes. auf KMK-Ebene, um dortigen Vereinbarungen aufzukündigen, die Schulen, die auf eine äußere Fach-Leistungsdifferenzierung verzichten, Regelungen für das gegliederte Schulwesen aufzuzwingen (z.B. Ausweis unterschiedlicher Leistungsniveaus bei Leistungsbewertungen und auf Zeugnissen) und um neue Wege in der gymnasialen Oberstufe bzw. in der gesamten Sekundarstufe II gehen zu können
- Förderkonzept, mit dem die Gründung von neuen Gemeinschaftsschulen aus bestehenden Schulen für diese attraktiv wird (darunter: Erhalt der bisherigen Ressourcen für die Schulleitung (auch in der Grundstufe; die gleiche Pflichtstundenanzahl für Lehrkräfte in der Grundstufe wie in der Sekundarstufe)
- Konzeption von Schulneubauten als künftige Gemeinschaftsschulen, geplant als Schul-Campus
- Ausbau aller Schulstufen (Grundstufe, Sek I und II) für alle Gemeinschafsschulen
- Gemeinschaftsschulen als Vorreiterin / Modell für die inklusive Schule
- Personalkonzept für Gemeinschaftsschulen, Ausstattung vergleichbar den inklusiven Schwerpunktschulen
- Umgang mit Heterogenität in der Lehrer*innenaus-, Fort- und Weiterbildung verstärken
- Fortsetzung der wissenschaftlichen Begleitung mit Schwerpunkt Langzeit (1 bis 13) und flächendeckendem Ausbau von Gemeinschaftsschulen
2. Hat Ihre Partei vor, die Gemeinschaftsschule als Regelschule und somit gleichwertige Schulform zu etablieren?
Antwort:
Ja. Die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus hat bereits einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 17/2998 Neu) eingebracht, mit der die Gemeinschaftsschule als Grund- und weiterführende Regelschule verankert werden soll. Die Gemeinschaftsschule soll aber nicht einfach nur eine „gleichwertige Schule“ zum gegliederten Schulsystem werden. Mit der Gemeinschaftsschule soll schrittweise ein ungegliedertes Schulsystem geschaffen werden. Die beantragte Änderung des Schulgesetzes wird vor der Wahl des neuen Abgeordnetenhauses nicht mehr beschlossen werden. Sie ist aber ein Diskussionsangebot an alle, die die Gemeinschaftsschule als Regelschule etablieren wollen.
3. In welchem Umfang werden Sie Neugründungen von Gemeinschaftsschulen unterstützen?
Antwort:
- Siehe Antwort zur ersten Frage, insbesondere
- Förderkonzept, mit dem die Gründung von neuen Gemeinschaftsschulen aus bestehenden Schulen für diese attraktiv wird (darunter: Erhalt der bisherigen Ressourcen für Schulleitung, gleiche Pflichtstunden für Lehrkräfte in der Grund- wie in der Sekundarstufe)
- Konzeption von Schulneubauten als künftige Gemeinschaftsschulen, geplant als Schul-Campus
- Ausbau aller Schulstufen (Grundstufe, Sek I und II) für alle Gemeinschaftsschulen
- Gemeinschaftsschulen als Vorreiterin / Modell für die inklusive Schule
Darüber hinaus wird sich DIE LINKE. Berlin, sollte sie an Koalitionsverhandlungen beteiligt sein, dafür einsetzen, dass für die kommende Legislaturperiode ein Fonds zur Förderung von inklusiven Gemeinschaftsschulen, der Ressourcen für die Schulentwicklung sowie für Personalentwicklung und Fortbildung umfasst, eingerichtet wird.
II. Bildungsgerechtigkeit/Chancengleichheit
1. Das deutsche Bildungssystem steht wegen seiner mangelnden Bildungsgerechtigkeit in der Kritik. Wie wollen Sie in Berlin für mehr Chancengleichheit sorgen?
Antwort:
In zahlreichen Studien und Erhebungen wurde nachgewiesen, dass in Deutschland der Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen in hohem Maß von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft abhängt. Dem deutschen Schulsystem gelingt es nicht bzw. nur völlig unzureichend, alle Kinder und Jugendlichen individuell so zu fördern, dass Defizite ausgeglichen werden und Unterschiedlichkeit akzeptiert und als Chance begriffen wird. Im Gegenteil, das gegliederte deutsche Schulsystem reproduziert und verstärkt die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der Herkunft. Mit der Einrichtung der Pilotphase Gemeinschaftsschule hat DIE LINKE. Berlin als ein grundlegendes Ziel die Entkopplung der Lernergebnisse bzw. des Schulerfolgs der Schüler*innen von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft verfolgt. Die soll insbesondere erreicht werden durch längeres gemeinsames Lernen vom Schulanfang bis zum Schulabschluss und durch eine Schule für alle, die auf Auslese und Abschulung verzichtet und die inklusiv arbeitet sowie eine Pädagogik entwickelt, die einer heterogenen Schüler*innenschaft gerecht wird. Dieses Ziel wurde, wie die wissenschaftliche Begleitung belegt, die bisher nur die Sekundarstufe I untersucht hat, bereits in hohem Maße erreicht.
2. Wie steht Ihre Partei zur Selektion der Schülerinnen und Schüler nach ihren Leistungen mit dem Übergang in die 7. (bzw. 5.) Klasse? Ist es nicht besser, Kinder länger gemeinsam lernen zu lassen – unabhängig von ihren schulischen Leistungen?
Antwort:
Ausgangspunkt für die Errichtung der Berliner Gemeinschaftsschulen war und ist „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ zu schaffen. Dazu gehört es, Schüler*innen nicht nach der 6. (oder sogar 4.) Jahrgangsstufe auf weiterführende Schulen des gegliederten Schulsystems nach vermeintlichen Leistungskriterien aufzuteilen und damit zugleich auch noch Leistungs- und Konkurrenzdruck auf das Lernen in der Grundschule auszuüben.
Im Gegenteil., wenn Schüler*innen nach der Grundschulzeit die Schule nicht wechseln müssen, hat dies Vorteile für alle Beteiligten:
- Beim Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I entfallen die „Grundschulempfehlungen“. Dies nimmt Druck wie Notenstress von Kindern und ihren Eltern, um eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten und entlastet auch die Lehrkräfte, die keine Gutachten erstellen müssen. Für die Eltern und Kinder entfällt die oft stressige und demotivierende Suche nach einer weiterführenden Schule.
- In der Sekundarstufe I wird Zeit gewonnen, da die Lerngruppen nicht neu konstituiert werden müssen, sondern ihren Lernprozess in gewohnter Umgebung fortsetzen können.
- Ergebnisse beim mittleren Schulabschluss (MSA), z.B. an der Fritz-Karsen-Schule, legen den Schluss nahe, dass die MSA-Ergebnisse in den Klassen, die seit der 1. Jahrgangsstufe bestehen, besser ausfallen als in den erst ab der 7. Jahrgangsstufe neu gebildeten Klassen. Dies sollte durch die Weiterführung der wissenschaftlichen Begleitung und ggf. andere empirische Studien untersucht werden.
Ebenso lehnen wir die Abschulung von der einmal gewählten Schule ab, wie sie durch die Gymnasien nach dem Probejahr praktiziert wird.
III. Inklusion
1. Wie wollen Sie die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter voranbringen?
Antwort:
Zur Verwirklichung der Inklusiven Schule sind entscheidende Schritte notwendig, damit keine Schülerin und kein Schüler ausgegrenzt werden und jede und jeder sich in der Lerngemeinschaft akzeptiert und aufgehoben fühlen kann. Statt der durch den Senat favorisierten „6 x 6 Schwerpunktschulen“ wollen wir die Voraussetzungen für die Inklusion an allen Schulen schaffen.
»Inklusive Schule« ist keine nur sonderpädagogische Aufgabenstellung. Sie beschränkt sich nicht darauf, Kinder und Jugendliche mit »sonderpädagogischem Förderbedarf« in die Regelschule zu integrieren. Sie steht für ein neues Verständnis von Schule und Lernen. »Inklusive Schule« ist die »Schule für alle« und zwar vorbehaltlos. Verschiedenheit ist normal, Anderssein ein Wert. Alle werden akzeptiert und so angenommen, wie sie in der Schule ankommen. Eine solche Schule kann entstehen, wenn es ihr gelingt, die Potenziale der Kinder zu entfalten anstatt deren Defizite festzustellen. Alle Kinder können etwas. Sie können Unterschiedliches. Und sie können es unterschiedlich gut. Inklusion bedeutet gleichberechtigtes Dazugehören und gleichberechtigte Teilhabe aller, bedeutet, sich aufeinander einzulassen, voneinander zu lernen, miteinander zu gestalten. Damit steht die »Inklusive Schule« auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
DIE LINKE. Berlin will das Recht auf das gemeinsame Lernen in allen Schulen und ohne Ausnahme im Schulgesetz festschreiben und hat hierzu bereits Anträge im Abgeordnetenhaus eingebracht. Wir fordern ein schlüssiges Gesamtkonzept für die »Inklusive Schule« mit einer gesicherten, ausreichenden und dauerhaften Finanzierung von qualifiziertem Personal, einem baulichen Konzept für Barrierefreiheit im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention sowie einem entsprechenden Finanzplan zur Absicherung der benötigten Mittel im Haushalt. Gleichzeitig braucht es eine Qualifizierungsoffensive für das pädagogische Personal mit vielfältigen Weiterbildungsangeboten und ein Netzwerk von Beratungs- und Unterstützungssystemen in den Bezirken als qualifizierte, ständige Ansprechpartner*innen für die Schulen vor Ort.
2. Gemeinschaftsschulen als inklusive Schulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Das kostet viel Zeit und Kraft. In welchem Umfang werden Sie sich für eine bessere personelle Ausstattung der Gemeinschaftsschulen einsetzen?
Antwort:
Gemeinschaftsschulen sollten eine den inklusiven Schwerpunktschulen vergleichbare Personalausstattung erhalten. Das gilt sowohl quantitativ als auch in der Ausstattung mit pädagogischen Unterrichtshilfen und Betreuer*innen, denn sie leisten eine durchaus vergleichbare Arbeit in der Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlich mit sonderpädagogischem Förderstatus.
Laut Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung der Pilotphase hatten im ersten untersuchten Jahrgang (7. Jahrgangsstufe/2009 bis 9. Jahrgangsstufe/2011) 5,6 % der Schüler*nnen einen sonderpädagogischen Förderstatus. Im zweiten untersuchten Jahrgang (7. Jahrgangsstufe/2012 bis 9. Jahrgangsstufe/2014) waren es schon 7,6 % Schüler*innen mit Förderstatus. Es ist nicht genug hervorzuheben, dass diese Schüler*innen und die I- Klassen, in denen sie lernten, als Ganzes überdurchschnittliche Ergebnisse in ihrer Lernentwicklung erreichten.
Die personelle Ausstattung der inklusiven Schwerpunktschulen wird aus einer Schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Abgeordnetenhaus ersichtlich (Drucksache 17/18608).
3. Wie stehen Sie zu der Abschulungspraxis der Gymnasien? Ist diese Ihres Erachtens mit dem staatlichen Inklusionsauftrag vereinbar?
Antwort:
Das ist Pädagogik des vorletzten Jahrhunderts, die abgeschafft gehört!
Für DIE LINKE gehört zur »Inklusiven Schule«, dass Gymnasien Schülerinnen und Schüler nicht mehr abschulen dürfen! Die Auswirkungen, die das auf die betroffenen Kinder hat und die Schwierigkeiten, die das für die Gemeinschaftsschulen und ISS mit sich bringen sind bekannt.
Wir haben im Abgeordnetenhaus einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes eingebracht, um das Probejahr abzuschaffen und zu erreichen, dass alle Schülerinnen und Schüler durch Fördermaßnahmen und -vereinbarungen auf ihrem Weg zu dem für sie bestmöglichen Schulabschluss besser unterstützt werden. Da dieser Antrag abgelehnt wurde, muss dieses Ziel auch in der nächsten Wahlperiode weiterverfolgt werden.
IV. Oberstufe / Gymnasien
1. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass an allen Gemeinschaftsschulen gymnasiale Oberstufen eingerichtet werden sollen und somit dort das Abitur abgelegt werden kann?
Antwort:
Nach Auffassung der LINKEN müssen die Schulen im Prozess der Suche nach Kooperation oder Fusion von Grundschule und Sekundarschule, beim Aufbau einer Grundstufe an der integrierten Sekundarschule und bei der Einrichtung einer Oberstufe aktiv unterstützt werden, um die Gemeinschaftsschule als Schule von der Einschulung bis zum Abitur fest in der Berliner Bildungslandschaft zu etablieren. Die Fraktion DIE LINKE. im Abgeordnetenhaus hatte im Juli 2015 zu einem Fachgespräch über „Neue Wege für die Oberstufe eingeladen. Es geht um mehr als nur um die Etablierung einer „klassischen Abiturstufe“ an Gemeinschaftsschulen. In der Ausgestaltung und beim Neuaufbau der Sekundarstufe II stellt sich zunehmend die Frage, wie Pädagogik und Lernkultur, die in der Grund- und Sekundarstufe I entwickelt wurden, in der Sekundarstufe II fortgesetzt werden können. Wie kann eine Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, die sich als »Schule für alle« verstehen, aussehen? Mehr dazu unter: Neue Wege für die Oberstufe.
Das gesamt Dokument zum Download als PDF: Wahlprüfsteine DIE LINKE Berlin